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   LG München I, 23.07.2001 - 1 T 12154/01   

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LG München I, 23.07.2001 - 1 T 12154/01 (https://dejure.org/2001,21328)
LG München I, Entscheidung vom 23.07.2001 - 1 T 12154/01 (https://dejure.org/2001,21328)
LG München I, Entscheidung vom 23. Juli 2001 - 1 T 12154/01 (https://dejure.org/2001,21328)
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  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus LG München I, 23.07.2001 - 1 T 12154/01
    1. Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 6.2.2001 - 1 BvR 12/92 - ausgeführt hat (FamRZ 2001, S. 343 ff. [Anm. d. Schriftleitung: = MittBayNot 2001, S. 207 ff. mit Anmerkung Schervier]), gilt auch für Eheverträge, dass bei einer besonders einseitigen Aufbürdung von vertraglichen Lasten und einer erheblich ungleichen Verhandlungsposition der Vertragspartner es zur Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragsparteien aus Art. 2 Abs. 1 GG Aufgabe der Gerichte ist, durch vertragliche Inhaltskontrolle und gegebenenfalls durch Korrektur mit Hilfe der zivilrechtlichen Generalklauseln zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt.
  • BVerfG, 29.03.2001 - 1 BvR 1766/92

    Zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrages durch die Gerichte

    Auszug aus LG München I, 23.07.2001 - 1 T 12154/01
    (Leitsatz der Schriftleitung) BVerfG, Beschluss vom 29.3.2001 - 1 BvR 1766/92 -.
  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98

    Teilvollzug einer Löschungsbewilligung

    Auszug aus LG München I, 23.07.2001 - 1 T 12154/01
    Eine für das Gesamtpfandrecht erteilte Löschungsbewilligung ist deshalb dahin auszulegen, dass sie auch einen Teilvollzug ermöglicht (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 1998, 511, 512; a.A. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rdnr. 2724 a).
  • BGH, 05.07.2018 - V ZB 10/18

    Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge im Grundbuchverfahren i.R.d. notariell

    Insoweit weist der Senat für das weitere Verfahren darauf hin, dass ungeachtet von Meinungsunterschieden in Einzelfragen in Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist, dass die Gesamtrechtsnachfolge bei einer - wie hier - zweigliedrigen Personenhandelsgesellschaft grundbuchverfahrensrechtlich jedenfalls dann nachgewiesen ist, wenn zum einen die notariell beglaubigte Handelsregisteranmeldung beider Gesellschafter, aus der sich die zur Gesamtrechtsnachfolge führende Rechtsänderung ergibt, oder eine notariell beglaubigte Ausscheidensvereinbarung der Gesellschafter vorgelegt werden und zum anderen das Ausscheiden des Gesellschafters sowie das Erlöschen der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist (vgl. BayObLGZ 1993, 137, 139; OLG Dresden, Beschluss vom 27. September 2010 - 17 W 956/10, juris Rn. 19; KG, MDR 2013, 146; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 15 W 427/11, juris Rn. 6; LG Schwerin, NotBZ 2001, 308, 309; Bauer/von Oefele/Schaub, GBO, 3. Aufl., § 32 Rn. 20; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 32 Rn. 12; BeckOK GBO/Otto, Stand: 1. Mai 2018, § 32 Rn. 38; BeckOK GBO/Kral, Stand: 1. Mai 2018, Gesellschaftsrecht, Rn. 50; KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 32 Rn. 21).
  • OLG Dresden, 27.09.2010 - 17 W 956/10

    Grundstücks- und Vermögensrecht

    b) Eine gleich strenge Handhabung fordert § 29 Abs. 1 GBO nach gewandeltem Recht der Personenhandelsgesellschaften nicht mehr (anders in Bezug auf § 727 ZPO ohne Begründung LG Schwerin NotBZ 2001, 308).
  • LG München I, 18.06.2001 - 1 T 8299/01

    Richtigstellung des Grundbuches nach Umwandlung einer GdbR in eine

    (Leitsatz der Schriftleitung) Landgericht München I, Beschluss vom 23.7.2001 - 1 T 12154/01 -, mitgeteilt von Notar Dr. Thomas Engel, München.
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   LG München I, 30.05.2001 - 1 T 12154/01   

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LG München I, 30.05.2001 - 1 T 12154/01 (https://dejure.org/2001,55428)
LG München I, Entscheidung vom 30.05.2001 - 1 T 12154/01 (https://dejure.org/2001,55428)
LG München I, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 1 T 12154/01 (https://dejure.org/2001,55428)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98

    Teilvollzug einer Löschungsbewilligung

    Auszug aus LG München I, 30.05.2001 - 1 T 12154/01
    Eine für das Gesamtpfandrecht erteilte Löschungsbewilligung ist deshalb dahin auszulegen, dass sie auch einen Teilvollzug ermöglicht (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 1998, 511, 512 [OLG Hamm 11.08.1998 - 15 W 285/98] ; a.A. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rdnr. 2724a).
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